Rabatt-Regelung
Rabattberechtig sind alle Kunden welche folgende Kriterien erfüllen:
1. Einen Netto-Umsatz von CHF 5'000.- pro Jahr übersteigen
2. Ausnahmen sind:
2.1 Einmalige Aufträge von mehr als Fr. 2'500.-
2.2 Universitäten, Kantonale oder Eidgenössische Betriebe
2.3 Firmen mit welchen ein Spezialabkommen ausgehandelt wurde
2.4 Sonderabsprachen
3. Verfall des gewährten Rabattes
3.1 Der Rabatt verfällt, abgesehen von Ausnahmen 2.1 und 2.2, wenn innerhalb von 2 Geschäftsjahren der Umsatz pro Jahr nicht erreicht wurde. Stichtag für die Rabattgewährung ist jeweils der 31.12. des vorangegangenen Jahres.
3.2 Bei nicht einhalten des Zahlungszieles
4. Erste Anwendung dieser Regelung: 31.12.1997
