Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültigkeit

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte der Firma Novoglas Labortechnik B. Schneider in Bern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Es gelten ausschliesslich unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn die Bestellung des Käufers anderslautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.

Preise

Die Preise in unseren Listen sind Abgabepreise für die Schweiz ohne Mehrwertsteuer (MwSt). Die Preise sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt in Schweizer Franken zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Wir liefern ab unserem Lager inkl. Verpackung. Wir verrechnen für Bestellungen unter Fr. 50.-- einen Kleinmengenzuschlag von Fr. 15.-- Bei Bestellungen unter Fr. 150.-- wird der Rabatt und der Staffelpreis gestrichen. Für die Lieferung stellen wir Porto und Verpackung in Rechnung, Nachlieferungen sind portofrei. Bei Anlieferungen stellen wir einen Unkostenbeitrag von Fr. 7.-- in Rechnung und in der Agglomeration unseres Lagers Fr. 10.--. Die Frachtkosten per DHL betragen 14.--.

Auftragserteilung

Mündliche, schriftliche oder durch Datenfernübertragung erteilte Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind, oder wenn wir die Ware und Rechnung an den Käufer übersandt haben. Besondere Wünsche, z.B. für äussere Verpackung, Versand und Qualität, sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Im Kundenauftrag beschaffte Nicht-Listenartikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.

Lieferung

Wir liefern ab Lager Niederrohrdorf. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlässt. Dies gilt auch, wenn wir ein Transportmittel verwenden. Verpackung und Versandweg wählen wir nach den jeweiligen Erfordernissen aus.  Mehrkosten, die aufgrund besonderer Wünsche für Verpackung oder Versand (z.B. Eilversand) entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Werden wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch unvorhersehbare Umstände gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, wenn uns die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird. Unvorhersehbare Umstände sind z.B. Betriebsstörungen, Beförderungsschwierigkeiten, gleichgültig, ob sie in unserem Werk, bei unserem Lieferanten oder bei dem betroffenen Transportunternehmen eingetreten sind. Wird uns durch die vorgenannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, werden wir von der Verpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang; wenn uns die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer Zahlung im Rückstand ist.

Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen. Eine Verzögerung der Auslieferung entbindet den Käufer nicht von seiner Pflicht die Ware anzunehmen.

Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge nicht beanstandet werden.

Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Allfällige Transportschäden sind unverzüglich dem Überbringer anzumelden, damit ein Schadensprotokoll aufgenommen werden kann. Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung der Ware feststellbar sind, und bei Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von 8 Tagen noch Erhalt der Ware beanstandet werden. Beanstandungen von Mängeln, die sich trotz unverzüglicher ordnungsgemässer Prüfung erst später zeigen, sind sofort nach der Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Erhalt der Ware vorzubringen. Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als genehmigt. Sonderanfertigungen, die z. B.auf Kundenwunsch produziert wurden, können generell nicht zurückgenommen werden. Beanstandungen entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Beanstandete Waren dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis an uns zurückgegeben werden. Hat der Käufer rechtzeitig einen Mangel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet und ist diese Beanstandung begründet, wird die Ware nach unserer Wahl umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreis zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, werden wir dem Käufer das Recht auf Wandlung oder Minderung einräumen. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen haben wir die Wahl zwischen Nachlieferung oder der entsprechenden Gutschrift. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder von uns schuldhaft zu vertretenden Unmöglichkeiten sind, ausser im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Höhe noch beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die wir nicht geliefert haben oder mit deren Lieferung wir in Verzug geraten sind. Ist ein Schaden grobfahrlässig verursacht worden, so ist unsere Haftung auf den für uns als Folge dieser Pflichtverletzung voraussehbaren Schaden beschränkt.

Zahlungsbedingungen


Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bank- oder Postcheckkonto gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe der banküblichen Zinssätze zu verlangen. Eine Skontogewährung entfällt grundsätzlich. Bei Aufnahme einer neuen Geschäftsverbindung können wir Vorauszahlung oder Garantien verlangen. Vorauszahlung können wir ebenfalls verlangen, wenn die Zahlungsfrist überschritten wird oder Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen; in diesen Fällen können wir auch eingeräumte Zahlungsfristen widerrufen.

Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Wir sind berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt am Wohnort des Käufers in dem vom Betreibungsbeamten geführten öffentlichen Register eintragen zu lassen, sofern wir dies für notwendig erachten.

Unverbindliche Beratung

Wir beraten unsere Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelchen Schutzrechte Dritter. Unsere Vorschläge entbinden unsere Abnehmer nicht von der Erfordernis, unsere Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu überprüfen.

Garantie von Apparaten

Die Frist läuft vom Tage der Lieferung oder erfolgter Inbetriebnahme durch unser Personal an und wird mit der Garantiedauer auf den beigelegten Dokumenten oder der Rechnung festgehalten. Verschleissteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Apparate, die nachweisbar infolge Material- oder Fabrikationsfehler schadhaft geworden sind, werden, sofern der Mangel innert Garantiefrist gemeldet wird, kostenlos instand gestellt oder ersetzt. Für Ersatzbestandteile, die nicht durch unser Personal oder den Hersteller eingebaut wurden, sowie für Bruch von Glas, glaskeramischen- oder keramischen- Werkstoffen wird keine Garantie geleistet. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Käufer seine Vertragspflicht nicht einhält.

Schutzrechte

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr unserer Waren zu Verstössen gegen gewerbliche Schutzrechte Dritter führen kann und übernehmen in solchen Fällen keine Haftung. Die Kennzeichnung der Marken durch ® bedeutet, dass die gekennzeichnete Marke im Ursprungsland des Herstellers geschützt ist. In Einzelfällen sind entsprechende Marken auch in anderen Ländern geschützt.

Die durch Novoglas Labortechnik versandten Daten, E-Mails, sowie im Internet publiziere Artikelinformationen sind urheberrechtlich geschützte Informationen. Diese dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung, weder an Dritte weitergegeben, noch kopiert oder für fremde Zwecke verwendet werden.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

Rechtsgültigkeit

Mit dem Erscheinen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren die Verkaufs- und Lieferbedingungen früherer Preislisten und Kataloge ihre Gültigkeit. Durch jede Auftragserteilung anerkennt der Käufer alle Punkte dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sowie Verträge, die unter Einbezug dieser AGB geschlossen werden unterstehen schweizerischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods; CISG) finden keine Anwendung.

Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtstand Bern.

 

Niederrohrdorf, 12.07.2017

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